Der Berufsverband der Präventologen e.V. ist ein anerkannter Träger der Weiterbildung. Dies lassen wir regelmäßig von unabhängigen staatlichen Stellen überprüfen und zertifizieren.
Wir verfügen über ein aktuelles Zertifikat der ZFU.
Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht ist die für die Länder zuständige Behörde im Sinne des Fernunterrichtschutzgesetzes (FernUSG). Sie entscheidet u. a. über die Zulassung von Fernunterrichts-Lehrgängen.
Die ZFU prüft, ob ein Lehrgang den Anforderungen des Fernunterrichtschutzgesetzes entsprich und ob Lehrgänge fachlich und didaktisch für den Fernunterricht geeignet sind.
Die Ziele eines Lehrgangs müssen grundsätzlich erreichbar sein. Ferner müssen berufsbildende Fernlehrgänge mit den Zielen beruflicher Bildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder den auf dieser Grundlage ergangenen Rechtsvorschriften übereinstimmen. Der Vertrag und die Informationsmaterialen müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.